HessenGefängnisse

 damals, gestern und heute


im Rahmen der internationalen Entwicklung

 angereichert durch persönliche Erfahrungen



 Hessen war schon mal mehr als das heutige Bundesland. Niederlahnstein, Oberlahnstein, Bad Ems, Kaub,

Mainz, Worms,  Aschaffenburg  im Großherzogtum Frankfurt (1810-1813) waren auch mal Hessen,

 sogar Bad Wimpfen als Frankfurter Enklave. 


Schmerzlich willkommen! 


gertlinz@web.de


 Letzte Bearbeitung 22.10.2023 - 11:30 Uhr


"Schöner Sitzen" - Der Umzug eines Untersuchungshaftgefängnisses - https://www.youtube.com/watch?v=_wg3J2JDfD4


oben:  Strafanstalt Preungesheim bei Frankfurt > 1889 - aus   Frankfurt und seine Bauten,


Neuer Text


Hexe Untere Lahn

Peinlicher Prozess im Burgfrieden des Klosters Arnstein gegen Elsbeth, Hausfrau von Heinrich Koch, gewesene Probendarin des Klosters, wegen Zauberei. 1629, mit dem Schwert hingerichtet und verbrannt 1631. Abt. 369 HHStAW
Hexenverfolgung Untere Lahn - oben der Hexenturm in Nassau und Kloster Arnstein 
Das ist nur ein erster Einblick in das furchtbare Geschehen dieser Jahre des Schreckens - auch das ist Geschichte der Unteren Lahn. 
Details aus verschiedenen Chroniken folgen auf dieser Seite.

Inhalt Hexenverfolgungen Untere Lahn

1594 | Ems |Gertraud - Prozess wir eingestellt
Ems | Die Silberau: die "Hexengreen"
Ems | Folter- und Tötungsmethoden
1629 | Ems - Elsbetha
1629 - 1659 |Nassau und Umgebung
1630 | Becheln Jakob und  Trine
1630 | Becheln, Nassau, Braubach, Oberlahnstein, Dausenau | Prozesskosten
1631| Ems - Sophia
1659 | Überall Untere Lahn
1659 | Nievern = Nieberen | ...des Teufels Tanzplatz unter den jungen Eichen
1613 - 1629 | Wiesbaden | Aktentitel von Hexenprozessen Untere Lahn - HHStAW Abt. 369
???? Lahnzeitung | Verhör, Turmstrafe (?) und Folterung der Hexen
1594 | Ems 

Gertraud, Friedrich Frickelß Frau findet einen gerechten Richter - Prozess eingestellt

Es war das Übliche: schon früher im Geschwätz... die alte Hexe, dann Viehsterben....Bürgermeister und die ganze Gemeinde suchen Schuldige...aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten und Aberglaube. Der Richter lässt sich nicht beeindrucken, klärt auf: Prozess eingestellt.

Lokalisierung und Folterarten
Die Silberau in Bad Ems entstand 1852 bis 1855 durch den Ausbau der Lahn und die Anlage des 1200 Meter langen Schleusengrabens, der linksseitig verläuft und die rechte Flussbiegung abkürzt. 

Das Gebiet wurde im Volksmund „Hexengreen“ genannt und war früher Hinrichtungsstätte von Hexen. 
Heute tagt dort die hochwohllöbliche Kreisverwaltung.
Grundbuchamtlich heißt die Flur „Auf'm Gründ“. wikipedia
unten Sarholz, Geschichte von Bad Ems. S.103

1629 | Ems
Elsbeth, Frau des Bäckers Peter Fischer d.Ä.

Von Nachbarn gemieden im Ruf der Zauberei, sollte sie die Schwester von Arnold Heß durch vergifteten Wein umgebracht  und sein 4-jähriges Kind nach Streicheln getötet haben. Enders Probst meinte, sein Kind sei durch eine Suppe krank geworden, die Elsberth verzaubert hätte. Andere machten sie für den Tod eines  Neugeborenen verantwortlich, das sie berührt hatte.
Sie wird "auf dem Bad" verhört und im Dorf inhaftiert, wo sie die Ankläger ohne den Richter aufsuchen. Sie gesteht, vom Teufel verführt worden zu sein. Einen Bericht übergeben die Kläger am nächsten Tag dem Richter. 

1629 - 1659 | Nassau und Umgebung

>
Beilage zum Nassauer Anzeiger: Blätter für Geschichte, Volks- und Heimatkunde - 1924, Nr. 4, Titelseite

1629 / 1630 | Becheln, Braubach, Nassau, Dausenau, Oberlahnstein
Die Prozesskosten für Johanna und Trine
                                                                                     aus der Seelbacher Chronik S. 53ff

"Hexenprozesse waren teuer. Inhaftierte mussten ebenso wie Zeugen oder der zum Trostspenden kommende Pfarrer verpflegt werden. Untersuchungsrichter, Scharfrichter, Wächter, Protokollanten und Boten mussten entlohnt werden. Handschellen, Geleucht, selbst das Holz für den Scheiterhaufen verursachten  Sachkosten. Die Kosten trug überwiegend die landesherrliche Verwaltung, teilweise wurden sie, wenn möglich, den Beklagten oder deren Familien übertragen.
In der Prozesskostenaufstellung für Johanna Weigand zum Beispiel wurde als größte Summe bezahlt: 12 Reichstaler den beiden herrschaftlichen Beamten, 6 Rtl den beiden Kanzleien, ebenfalls 6 Rtl dem Scharf Richter weg(en) tortur und ganzen Action, 5 Rtl den Wachen für 36 Tage Wachdienst, während an kleineren Beträgen unter anderem 3 Albus für den Glöckner (Glockenläuten bei der Hinrichtung) und 9 Albus für Beleuchtung anfielen.
Die Aufstellung der Prozesskosten der 1630 hingerichteten Trine Valerien von Becheln war umfangreicher, weil der Prozess offensichtlich schwieriger war und auch durch einen Fluchtversuch unterbrochen wurde. Von ihrer Verhaftung am 13. Oktober 1629 bis zu ihrer Hinrichtung am 3. Juli 1630 fiel unter anderem Folgendes an: > neben
Aus den Prozessakten für Trine Valerien von Becheln, 1630. fl = Gulden, alb = Albus 
  • 131 fl. 12 alb ... für Kost und Trunk, 3 fl. 12 alb wöchentlich für 37 Wochen 4 Tage
  • 1 fl 21 alb ... für 6 Maß Wein und 3 Wecke bei verschiedenen Besuchen der Kinder, beim Wirt geholt
  • 3 1/2 alb ... am 5. Juni, als die Angeklagte beim peinlichen Verhör auf dem Rathaus 1/2 Maß Wein erhielt
  • 105 fl. ... an Ernst Weber zu Nassau, der Trin vom 3.12.1629 bis 3.7. 1630 in seinem Haus (im Auftrag des Gerichts) gefangen hielt und bewachte
  • 18 alb ... für Licht
  • 1 fl ... als der Bechelner Ausschuss (Wache) in Webers Haus bestellt wurde, 1 Maß (Wein?)
  • 4 fl .... als die Trin, nachdem sie geflohen und wieder aufgegriffen worden war und uu Oberlahnstein abgeholt wurde, ist durch den Ausschuss und die Fronboten beim Wirt verzehrt worden
  • 6 alb ...als Trin wohl vom Ausschuss zu einer Zeugenaussage nach Braubach gebracht wurde
  • 2 fl. 6 alb ... weil der Ausschuss, um Trin im Gefängnis zu Becheln zu bewachen, ein paar Handschellen bei einem Oberlahnsteiner Schlosser machen ließ
  • 1 fl 12 alb ... als der Ausschuss aus dem Turm (zu Becheln?) getan und in Ernst Webers Haus zum Bewachen brachte
  • 7 alb ... als der Pfarrer  von Dausenau zu Trin kam, umb sie zu trösten, wobei 1 Maß Wein verzehrt wurde.
  • 74fl 6 alb ...Personalkosten für Versorgung und Bedienung der Tritt in der Gefangenschaft
  • 5 fl ...den Gerichtsschöffen
  • 3 fl 18 alb dem Fron zu Becheln
  • 12 alb ...für 8 Becheler, die Holz zur Richtstätte brachten
  • 10 1/2 alb ... für Becheler Fuhrleute, die 2 Wagen Stroh und Reiser zur Hütte brachten, für den Verzehr von 2 Maß Wein
  • ? fl 21 alb ...den 18 Schützen, die mit ihren Gewehren zur Richtstätte zur Exekution kamen, jedem der Verordnung nach 2 Maß und 1 Weck
  • 12 fl 22 alb ... den Teilnehmern am Peinlichen Gericht, dem Schultheiß, 14 Schöffen, den Pfarrern usw...zus. 23 Personen

1630 | Becheln

Der Dreißigjähriger Krieg war  in Deutschland auch die Zeit der schlimmsten Hexenverfolgungen. Die beiden ersten bekannten Opfer waren Jakob Winterwerb und Trine, die Frau von Hans Thönges Valerien. 1630 wurden sie der Hexerei angeklagt und am 3. Juli 1630 in Becheln hingerichtet, nach dem sie ein Dutzend weiterer Personen als Zauberer angegeben hatten. Ob sich daran weitere Prozesse anschlossen ist nicht bekannt.                                                                                                                                                                                aus der Seelbacher Chronik, S. 50
 

1631 | Ems
"Bemerkenswert
 ...ist der letzte uns bekannte Emser Hexenprozeß ...

Sophia, die Standhafte, hielt die ganze Vogtei in Atem...

*Keller waren  die "Steuereintreiber" der Herrschaften.
**Amt Nassau und Amt Diez
*** Das geschah damals öfter...
> z.B.  Fulda und Gelnhausen ...
oder man rief das Reichskammergericht in Speyer an... wenn der Pöbel oder ein Hexenkommissar zu stark drängten 
Sarholz, Geschichte von Bad Ems, S. 107 f

... nicht nur,  weil sein Opfer eine 95jährige Frau war, die Krämerin Sophia(Fey), sondern auch, weil sein Ausgang überrascht. Die Anklage gegen die alte Frau wurde besonders von ihrem Schwiegersohn, dem Schneider Andreas betrieben, was den Diezer Amtmann Naurath zur Zurückhaltung veranlaßte. Die Emser hielten jedoch an ihrer Anklage  fest. Fey soll durch ihre Sprüche ein neugeborenes Kind umgebracht, verschiedene Leute krank gemacht, den Tod ihrer eigenen Tochter verursacht und ihren ehemaligen Schwiegersohn bei einer erneuten Brautschau impotent gemacht haben.
Die Krämerin bekannte hingegen nur, verschiedene Segenssprüche gegen Unkraut und Viehkrankheiten zu beherrschen, hette aber mit dem Schelmen, dem Satan, dem Stinkfaß, nichts zu thun. Bei einem weiteren Verhör erzählte sie aber von unheimlichen Dingen, die ihr in der Zeit nach den Prozessen von 1629 widerfahren seien. Sie habe di.e Begegnung mit dem Ungeheuer durch Gebete und Kreuzzeichen abwehren können.

Erst vier Wochen später wurde Sophia wieder verhört. Da sie nicht gestand, wurde sie zur Folter angebunden und etwas aufgezogen, aber nicht von der Erde kommen, ihr auch keine Schraube angelegtt. Man gab ihr Bedenkzeit, aber auch am folgenden Tag legte sie kein Geständnis ab. Da man Skrupel hatte, diese alte Frau zu foltern, gab man ihr erneut Bedenkzeit, und auch als sie weiterhin Hexerei abstritt, zögerte man mit dem Aufziehen. Da sie so hartnäckig ihre Schuld abstritt, aber auch weil den  Richtern die Zeugenaussagen nicht stichhaltig erschienen, holte man bei der juristischen Fakultät der Universität Marburg ein Gutachten*** ein. Die Marburger Juristen empfahlen in ihrem Gutachten, die Folter anzuwenden, dabei aber das hohe Alter der Angeklagten zu berücksichtigen.  Im Beisein der beiden Amtleute**, der beiden Keller*, des hessischen Vogtes und des Emser Schöffen Hermann Hirtz wurde Sophia daraufhin Mitte Mai erneut verhört und schließlich, da sie alles abstritt, angebunden.
Im Anfangsstadium der Tortur bekannte sie wieder ihre unheimlichen Begegnungen und fügte dann hinzu, sie hette schon mehr geredt, alß sie  gethan hette;  Gottes Wille soll geschehen.  Fey peinigten nicht nur die Angst vor der Folter und die tatsächlich erlttenen Qualen, sondern auch ihr religiöses Gewissen, da sie sich (und ihren Richtern) vorhielt, daß sie sich durch ein erfundenes (wenn auch erfundenes) Geständnis versündige. ..... Ansätze zu einem unter der Tortur abgelegten Geständnis widerrief sie am nächsten Tag mit den Worte: sie könne mit der Zauberey nichts und habe daßjenige, waß sie gestern dießenthalben bekanndt...  zu dem Endt gelogen, daß sie nur der Pein möchte abkommen und der Folter erledigt werden. Als der Foltermeister ihr das Obermieder auszog und einen Arm band, machte sie weitere Teilgeständnisse, nur um sie sofort zu widerrufen. Nie aber gestand sie, dem Teufel Leib und Seele gegeben zu haben. 
So rettete sie schließlich zum Teil ihr hohes Alter, vor allem aber wohl ihre außergewöhnliche Stärke vor dem Feuertod.
Sophia die Krämerin wurde freigelassen unter der Bedingung, daß sie die Hälfte der Prozeßkosten trage, die Vogtei für immer verlasse und sich künftig aller Zauberey und Segenssprüche enthalte.

1659 | Becheln - Nassau
Erklärungsversuche - Weitere Prozesse
aus der Seelbacher Chronik S. 50ff

"Besonders schwere Zeitumstände, Kriegsnöte, Missernten, Hunger, Naturkatastrophen begünstigten die Entwicklung. Dann bedurfte es nur eines Anlasses. um dein Stein ins Rollen zu bringen. ....Die Prozesse wurden fast immer von Dorfbewohnern veranlasst * Die Becheln Prozesse wurden am Gericht der Landesherren zu Nassau geführt....Die Menschen des 17. Jahrhunderts hatten andere Wertmaßstäbe, andere Vorstellungen vom Übernatürlichen wie vom Recht**... Der Glaube an übernatürliche Kräfte, an Hexen, an Menschen, die sich mit dem Teufel verbanden um mir Zauber Mitmenschen, Tieren und Sachen zu schaden, war ganz allhemein verbreitet, auch bei den Opfern. Folter als ein Instrument, Geständnisse zu erzwingen,  war allgemein akzeptiert...
Der nassau-idsteinische Amtmann Johann Plebanus berichtete am 9. Mai 1659 dem Grafen Johann von Idstein über die Wiederaufnahme der Bekämpfung der Zauberei. Erstes Opfer dieser letzten Verfolgungswelle im Amt Nassau war Michael Talheim /Dahlheim) aus Becheln. Er wurde am 5. Mai inhaftiert, legte vier Tage später ein Geständnis ab und wurde einen Monat darauf am 4. Juni hingerichtet.

*Anm. Linz: oder erzwungen, manchmal auch von den Machthabern wie dem unten genanntn Grafen Johann in >  Idstein oder dem* Kurmainzer  Wolfgang von Dalberg, dem eifrigen Gegenreformator > Dieburg

** > CCC
Der Kirchturm vom 13. Jahrhundert muss alles miterlebt haben >

1659 | Becheln - Dausenau -Frücht - Nassau - Nievern - Seelbach
aus der Seelbacher Chronik, S.50 ff

 Seinen Höhepunkt erreichte der Hexenwahn erst über ein Jahrzehnt nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, 1659. Weitere fünf Frauen und zwei Männer fielen ihm in Becheln zum Opfer. Der Ablauf der Verfolgung war hier ähnlich wie in Ems, Dausenau, Frücht und vielen anderen Orten.
1659 | Becheln - Nassau - Nievern
Bey Niebern unter den Jungen Eichen uff dem Tanzplatz 
sollen Els und Clara aus Becheln mit dem Teufel getanzt haben                                 Seelbacher Chronik S. 51
Aktentitel aus dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden  HHStAW


Zauberei- und Hexenprozesse zu Oberlahnstein unter dem mainzischen Amtmann Damian von Waldbott-Bassenheim
Laufzeit
1613-1629

384 ?Allerley im Amt Nassau ehemals vorgefallene Zauberey und Hexenprozesse? 1509-1660  

373 Ansuchen der Gemeinde Ems, die Zauberer verfolgen lassen zu dürfen 1594

409 Untersuchungsprotokoll gegen Appolonia, Witwe von Johann Hartfu..., und Eilgen, Frau des Peter Kremer, beide aus Nassau, wegen Zauberei 1629

375 Akten verschiedener Personen zu Ems, welche der Zauberei beschuldigt werden 1629  
376 Untersuchungsprotokoll gegen Elisabeth, Ehefrau von Peter Scheffer aus Ems, wegen Zauberei 1629  
377 Untersuchungsprotokoll gegen Eulalie, Ehefrau von Johann Jost aus Ems, wegen Zauberei 1629  
380 Untersuchungsprotokoll gegen Anna, Ehefrau von Paul Homberg aus Ems, wegen Zauberei 1629-1631  
373 a Untersuchungsprotokoll gegen Emmerich Ringel von Attenhausen wegen Zauberei und Blutschande 1630  
378 Untersuchungsprotokoll gegen Anna, Ehefrau von Arnold Hess aus Ems, wegen Zauberei 1631  
379 Untersuchungsprotokoll gegen die Witwe Sophie Feyg aus Ems, die Krämerin genannt, wegen Zauberei
413 Untersuchungsprotokoll gegen Agnes, Frau von Heinrich Wölbert aus Singhofen, wegen Zauberei 1631  
381 Untersuchungsprotokoll gegen Gertrude, Witwe von Clas Friedrich zu Geisig, wegen Zauberei 1631-1632  
382 Untersuchungsprotokoll gegen Hans Franz aus Nassau wegen Zauberei 1644  
410 Untersuchungsprotokoll gegen Johann Frantz aus Nassau wegen Zauberei 1644-1652  
402 Untersuchungsprotokoll gegen die Witwe von Michael Jacob aus Homberg wegen Zauberei 1652  
403 Untersuchungsprotokoll gegen Agnes Schmidt aus Homberg wegen Zauberei 1659  
404 Untersuchungsprotokoll gegen Catharina, Frau von Johann Hartfuß aus Nassau, und Magdalene, Frau von Martin Reuter aus Homberg, wegen Zauberei 1659  
405 Untersuchungsprotokoll gegen Maria, Witwe des Bäckers Jacob aus Nassau, wegen Zauberei 1659  
383 Akten über Hexenprozesse in der Gemeinschaft Nassau 1659  
386 Gütliche und peinliche Bekenntnisse von 16 der Zauberei angeklagten Personen 1659  
387 Untersuchungsprotokoll gegen die Frau von Hans Thönges Florin aus Becheln, wegen Zauberei 1659  
388 Untersuchungsprotokoll gegen Christine, Witwe von Michael Dahlheim aus Becheln, wegen Zauberei 1659  
389 Untersuchungsprotokoll gegen Else, Frau von Curt Ba?eler aus Becheln, wegen Zauberei 1659  
390 Untersuchungsprotokoll gegen den Schultheissen Michael Dahlheim aus Becheln wegen Zauberei 1659  
391 Untersuchungsprotokoll gegen Clara, die Frau des Schultheißen Schmitt zu Becheln, wegen Zauberei 1659  
392 Untersuchungsprotokoll gegen die Marie, Hausfrau von Hans Thönges Valerin aus Becheln, wegen Zauberei 1659  
393 Untersuchungsprotokoll gegen Johannette, Witwe von Johann Weigand aus Becheln, wegen Zauberei 1659  
394 Untersuchungsprotokoll gegen Elisabeth, Frau von Adam Winnen aus Dausenau, wegen Zauberei 1659  
395 Untersuchungsprotokoll gegen Margarethe, Frau von Heinrich Flackesen aus Dausenau, wegen Zauberei 1659  
396 Untersuchungsprotokoll gegen Gela, Frau von Johann Dietz aus Dausenau, wegen Zauberei 1659  
397 Untersuchungsprotokoll gegen Catharina, Frau von Peter Hirtz aus Dausenau, wegen Zauberei 1659  
398 Untersuchungsprotokoll gegen Agnese, Ehefrau von Daniel Müller aus Dausenau, wegen Zauberei 1659  
399 Untersuchungsprotokoll gegen Christine, Frau von Johann �chthing aus Dausenau, wegen Zauberei 1659  
406 Untersuchungsprotokoll gegen Margarete, Frau von Hamann Tr�mper aus Nassau, wegen Zauberei 1659  
407 Untersuchungsprotokoll gegen Johann Philipp Hartfuß aus Nassau wegen Zauberei 1659  
408 Untersuchungsprotokoll gegen Philipp Emmerich Fluck aus Nassau wegen Zauberei 1659  
411 Untersuchungsprotokoll gegen Agnese, Frau von Gottfried W�lbert aus Scheuern, wegen Zauberei 1659  
412 Untersuchungsprotokoll gegen Margaretha, Frau von Paul Tr�mper aus Scheuern, wegen Zauberei


Peinlicher Prozess im Burgfrieden des Klosters Arnstein 
gegen Elsbeth, Hausfrau von Heinrich Koch, 
gewesene Probendarin des Klosters, wegen Zauberei.
1629, mit dem Schwert hingerichtet und verbrannt 1631


Titel
Hexenprozesse
Laufzeit
Mitte 16. Jh. bis Mitte 18. Jh.
Beschreibung
Bestandsgeschichte
In Abt. 369 sind Prozessakten aus folgenden Territorien zusammengestellt worden: F�rstentum Dillenburg, Grafschaft Diez und Herrschaft Beilstein, F�rstentum Nassau-Hadamar, Esterau, Grafschaft Nassau-Weilburg, Grafschaft Nassau-Usingen, Herrschaften Idstein und Wiesbaden, Kurtrier, Gemeinschaften Nassau und Vogtei Ems, Gemeinschaft Kirberg, Gemeinschaft Camberg, Gemeinschaft Wehrheim, Gemeinschaft Mensfelden, Gemeinschaft Cleeberg, Landgrafschaft Hessen Homburg, Niedergrafschaft Katzenelnbogen, Kurmainz, Kloster Arnstein.
Hiervon abgesehen sind vereinzelte Hexenprozesse noch in weiteren Best�nden �berliefert.
Beh�rdengeschichte
Im 14. und 15. Jahrhundert entwickelte die Kirche in der Auseinandersetzung mit Ketzerei und Aberglaube die so genannte Hexenlehre. Danach setzt sich das schon seit dem Altertum bekannte Delikt der "Zauberei" aus den Elementen Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug, Teilnahme am Hexensabbat und Schadenszauber zusammen. Die Hexenlehre stellte in der Fr�hen Neuzeit die Grundlage f�r die massenhafte Verfolgung ihrer vermeintlichen Anh�nger in Europa dar. Diese wurden beschuldigt, einer vom Teufel geleiteten Verschw�rung gegen das Christentum anzugeh�ren, was seit dem Ende des 15. Jahrhunderts vor allem in Frankreich und der Schweiz zu gro� angelegten Hexenprozessen f�hrte.
Nach 1560 fanden auch in Deutschland gr��ere Hexenverfolgungen statt. Deren Opfer - �berwiegend Frauen und Angeh�rige der unteren Gesellschaftsschichten - wurden verantwortlich gemacht f�r auftretende Ernteausf�lle und Seuchen, ausgel�st durch eine allgemeine Klimaverschlechterung und die Auswirkungen des Drei�igj�hrigen Krieges.
Das Verfahren der Hexenprozesse war nach folgendem Muster aufgebaut:
1. Anklage (meist aufgrund einer Denunziation)
2. Inhaftierung
3. Verh�r (bestehend aus G�tlicher Befragung, Territion, d.h. das Vorzeigen der Folterinstrumente, Peinlicher Befragung)
4. Hexenprobe
5. Gest�ndnis
6. Befragung nach Mitschuldigen
7. Hinrichtung
Findmittel



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