Gerichtsgefängnisse
 wurden in Hessen in der Zeit von 1885 bis 1915 in größerer Zahl gebaut. Meist waren sie direkt an das neu errichtete Amtsgericht an gegliedert. In den GG waren in der Regel Untersuchungsgefangene inhaftiert, deren Prozess so schneller vorbereitet wurde. Die Verdächtigten und Angeklagten standen so den Staatsanwälten und Richtern unmittelbar zur Verfügung. Auch eventuelle Entlassungen waren so direkt zu vollziehen.
Der Gerichtsdiener leitete das Gefängnis. Er wohnte auch in dem Komplex und hatte einen eigenen  Garten.

1883 | Limburg
Das Gefängnis wurde in den Jahren 1880 bis 1883 als dreigeschossiges Gebäude in T-Form mit 3 in sich geschlossenen Abteilungen neben dem Gerichtsgebäude errichtet. Unter der Leitung des Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Limburg diente sie bis 1970 als Gerichtsgefängnis dem Vollzug der Untersuchungshaft, der Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen an Männern und bis Juni 1961 auch der Vollstreckung von kurzen Freiheitsstrafen an Frauen. 
Seit 1. Januar 1971 ist sie selbständige Justizvollzugsanstalt. Belegungsfähigkeit: 67 Haftplätze.
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AG-Limburg
https://justizvollzug.hessen.de/justizvollzug/jva-limburg-d-lahn/pr%C3%A4sentation
https://digital.zlb.de/viewer/readingmode/15239363_1884/45/