Gerichtsgefängnisse
wurden in Hessen in der Zeit von 1885 bis 1915 in größerer Zahl gebaut. Meist waren sie direkt an das neu errichtete Amtsgericht an gegliedert. In den GG waren in der Regel Untersuchungsgefangene inhaftiert, deren Prozess so schneller vorbereitet wurde. Die Verdächtigten und Angeklagten standen so den Staatsanwälten und Richtern unmittelbar zur Verfügung. Auch eventuelle Entlassungen waren so direkt zu vollziehen.
Der Gerichtsdiener leitete das Gefängnis. Er wohnte auch in dem Komplex und hatte einen eigenen Garten.