Todesstrafe
Aus der Verfassung des Landes Hessen verschwand die Todesstrafe erst am 28. Oktober 2018 durch eine Volksabstimmung, mit dem eine Neufassung der aus dem Jahr 1946 stammenden Verfassung angenommen wurde. Immerhin gab es in bei diese Abstimmung in Hessen bei einer Wahlbeteiligung von 67,1 % für die Abschaffung der Todesstrafe 83,2 % Stimmen aber auch 16,8 % der Wähler, die die Todesstrafe beibehalten wollten; 4,8 % waren ungültig.
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Das deutsche Grundgesetz stammt von 1949 und kennt die Todesstrafe nicht mehr. Da aber Bundesrecht Landesrecht bricht, kam dieser Passus der Hessen natürlich nie zur Ausführung. Verwunderlich ist er trotzdem, denn die vielen Hinrichtungen in den gerade verflossenen Jahren der Nazi-Herrschaft dürften doch in der Erinnerung der Politiker Hessens sehr frisch gewesen sein.
Die Fallbeilmaschine
Die Fallbeilmaschine kam von Mainz über Butzbach in die Strafanstalt Preungesheim.
In der alten JVA Frankfurt III war sie trotz intensiver Suche nicht mehr aufzufinden.
> Hinrichtungen in der Strafanstalt Butzbach> Hinrichtungen in der Strafanstalt Frankfurt-Preungesheimvon 1933 bis 1944 (1945?)
von 1933 bis 1944 (1945?)